Die Regulierung entwickelt sich weiter
Die europäische Richtlinie zum Verbraucherkredit aus dem Jahr 2008 ist nicht mehr an die heutigen Zahlungsgewohnheiten angepasst. Ursprünglich für klassische Kredite konzipiert, deckt sie moderne Zahlungsformen wie aufgeschobene oder gestaffelte Zahlungen nur unzureichend ab.
Angesichts neuer Risiken, etwa der zunehmenden Nutzung von Mikrokrediten, Verzugsgebühren und der Gefahr der Überschuldung hat die Europäische Union ihren regulatorischen Rahmen überarbeitet.
Die neue Richtlinie DCC2 soll Verbraucher besser schützen und gleichzeitig moderne Zahlungsmodelle klarer regeln.
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Richtlinie (EU) 2023/2225 zum Verbraucherkredit.
Wichtiger Hinweis für Händler
Die von Lyra angebotenen Payment-Lösungen unterliegen nicht direkt dieser Richtlinie.
Die Einhaltung der Regulierung liegt vielmehr in der Verantwortung des Händlers, abhängig von der gewählten Zahlungsart und den eingesetzten Partnern.
DCC2: Auswirkungen auf Ihr E-Commerce-Geschäft
Mit der neuen Regulierung ergeben sich konkrete Änderungen für Zahlungsprozesse im Onlinehandel:
- Zahlungsprozesse mit Finanzierung beinhalten künftig einen Kreditvertrag sowie eine standardisierte Informationsübersicht (FIPEN)
- Die Kosten für Kredite werden stärker reguliert
- Werbung für Zahlungsmodelle unterliegt strengeren Vorgaben
- Die Bonität der Kunden muss systematisch geprüft werden
- Gebühren bei Zahlungsverzug werden begrenzt und müssen transparent dargestellt werden
- Anbieter müssen Lösungen zur Anpassung von Rückzahlungen anbieten
Sind Sie betroffen? Eine schnelle Einordnung
Sie sind betroffen, wenn:
- Sie Gebühren oder Zinsen erheben (z. B. Bearbeitungsgebühren oder Verzugsgebühren)
- Zahlungsfristen über bestimmte Schwellen hinausgehen
- Sie mit BNPL-Anbietern wie Floa, Alma, Oney oder Cofidis arbeiten
Auch wenn ein externer Anbieter den Kredit bereitstellt, bleibt Ihre Verantwortung bestehen, insbesondere bei der transparenten Kommunikation gegenüber dem Kunden.
Sie sind nicht betroffen, wenn:
1. Sie eine einfache Ratenzahlung ohne Gebühren anbieten
Sie befinden sich außerhalb des Anwendungsbereichs, wenn:
- die Zahlung innerhalb eines kurzen Zeitraums vollständig erfolgt
- keine Gebühren oder Zinsen anfallen
- die Finanzierung direkt durch Sie erfolgt (ohne Drittanbieter)
2. Zahlungsaufschub im Rahmen von Inkasso erfolgt
Rein administrative Zahlungsaufschübe oder Vereinbarungen zur Begleichung bestehender Forderungen ohne Zusatzkosten gelten nicht als Kredit im Sinne der Richtlinie.
3. Kredit nur eine Nebenleistung ist
Sie dürfen weiterhin Kreditlösungen anbieten, wenn:
- diese direkt mit Ihrer Verkaufsaktivität verbunden sind
- sie nicht Ihr Kerngeschäft darstellen
- die geltenden Verbraucherkreditregeln eingehalten werden
Wichtiger Zeitpunkt
Die Richtlinie tritt vollständig am 20. November 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können bei Verstößen Sanktionen erfolgen.
Empfehlungen für Händler
Wenn Sie mit BNPL-Anbietern arbeiten
Die über Lyra integrierten Partner erfüllen die regulatorischen Anforderungen. Dennoch sollten Sie:
- einen klaren und transparenten Checkout sicherstellen
- alle Kosten verständlich darstellen
- den Kreditprozess korrekt in die Customer Journey integrieren
Wenn Sie selbst Finanzierung anbieten
In diesem Fall gelten Sie als Kreditgeber und müssen:
- alle Anforderungen der DCC2 erfüllen
- Bonitätsprüfungen durchführen
- rechtliche und operative Prozesse anpassen
- ggf. eine Registrierung vornehmen
Fazit: Jetzt handeln und vorbereitet sein
Die neue EU-Regulierung bringt mehr Transparenz und Sicherheit für Verbraucher, stellt Händler jedoch vor neue Anforderungen.
Eine frühzeitige Analyse Ihrer Payment-Strategie hilft dabei, Risiken zu minimieren und Prozesse zu optimieren.
Jetzt Payment-Strategie prüfen
Jede Situation ist individuell, abhängig von Geschäftsmodell, Zahlungsarten und Partnern.
Wenn Sie Lyra-Kunde sind, unterstützt Sie unser Team gerne dabei, Ihre aktuelle Situation zu analysieren und Ihre Payment-Prozesse zukunftssicher aufzustellen.